BAUENDREINIGUNG

 

Praxisreinigung – vertrauensbildende Desinfektion

Höchste Qualität und absolute Gründlichkeit sind die unbedingten Anforderungen bei der Praxisreinigung. Jedem bewusst ist, dass nicht beseitigte Krankheitserreger gefährlich, aber mit dem Auge nicht sichtbar sind. Umso wichtiger, hier keinerlei Kompromisse einzugehen. Wer sich als Praxisbetreiber aus Kostengründen nicht an gesetzliche Vorgaben hält, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Schlimmstenfalls kann das die Gesundheit von Mitarbeitern, angestellten Ärzten und Patienten gefährden. Bei Verstößen wird das Gesundsamt nicht zögern und die Praxis unverzüglich schließen. Nur folgerichtig müssen Spezialisten mit der Reinigung der Praxis beauftragt werden, die sich wirklich mit der Materie auskennen. Die Hygiene des Inventars im Warteraum, die klinisch sauberen Türgriffe und Sanitäranlagen stehen auf der einen Seite. Die andere Seite ist die Desinfektion von Behandlungsräumen, Behandlungsstühlen, Behandlungsliegen und vielem mehr.

Zu den Details, die in einem Hygieneplan festgelegt werden, gehört als wesentlicher Bestandteil die Flächendesinfektion. Darin enthalten sind die Dosierungen der Desinfektionsmittel, die ausreichende Menge bei der Scheuer-Wischdesinfektion und die Einwirkzeit. Zudem wird der Umgang von Flächen bei mit Blut, Faeces usw. kontaminierten Flächen beschrieben, die zunächst mit einem mit Desinfektionsmittel getränktem Einwegtuch gesäubert und anschließend noch mal separat desinfiziert werden. Putzeimer und weitere Utensilien müssen nach Abschluss der Reinigung gründlich gereinigt werden, die Tücher und Wischbezüge werden maschinell thermisch oder Chemo-thermisch aufbereitet und trocken aufbewahrt.

Mit der antiseptischen Reinigung wird das Übertragungsrisiko minimiert. Zugleich gibt sie den Patienten das schlichtweg gute Gefühl, sich hier in guten Händen zu wissen. Damit diese beiden Aspekte gewährleistet sind, müssen die Reinigungskräfte zwingend entsprechend geschult sein. Sie müssen sich mit dem Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen, mit der Biostoffverordnung und den RKI-Anforderungen auskennen. Und selbstverständlich ist es immens wichtig, die für die Praxisreinigung geeigneten Reinigungsmittel und Reinigungstechniken zu kennen und beurteilen zu können. Das Gesetz gibt es im Sinne der Gesundheit vor: Gefordert sind ein individueller Hygieneplan, ein Verzeichnis sämtlicher vorhandener Medizinprodukte und eine standardisierte Arbeitsanweisung. Und jede, wirklich jede der Tätigkeiten und Anforderungen muss zu einhundert Prozent belegt werden und nachvollziehbar sein. Vertrauen auch Sie auf die Expertise und die Kontrollmechanismen von Nr. 1 Dienstleistungen.